Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
Im Dorf ist es ruhig. Es ist halb drei Nachts, Sie schlafen. Plötzlich werden Sie durch lautes Martinshorn aus dem Schlaf gerissen. Die Feuerwehr ist unterwegs. (typisch die müssen immer so einen
Krach machen) Eine automatische Brandmeldeanlage hat ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert. Es stellt sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Und so rückt die Feuerwehr
unverrichteter Dinge wieder ein.
Am nächsten Morgen stellen Sie sich die Frage, ob es notwendig war, dass die Feuerwehr mitten in der Nacht mit Martinshorn unterwegs war.
Doch diese Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, die die Nutzung von sogenannten Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.
Denken Sie auch daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal durch Ihre Straße fährt und Sie eventuell in Ihrem Schlaf stört.
Sie können sich ja wieder bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten
Stunden keine Gelegenheit und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.
Und wenn Sie einmal Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die
anrückende Feuerwehr geweckt wird...