Sondersignal

Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?

Im Dorf ist es ruhig. Es ist halb drei Nachts, Sie schlafen. Plötzlich werden Sie durch lautes Martinshorn aus dem Schlaf gerissen. Die Feuerwehr ist unterwegs. (typisch die müssen immer so einen Krach machen) Eine automatische Brandmeldeanlage hat ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert. Es stellt sich heraus, dass es sich um einen Fehlalarm handelt. Und so rückt die Feuerwehr unverrichteter Dinge wieder ein.
Am nächsten Morgen stellen Sie sich die Frage, ob es notwendig war, dass die Feuerwehr mitten in der Nacht mit Martinshorn unterwegs war.
Doch diese Diskussion ist unbegründet. Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet eine klare Regelung, die die Nutzung von sogenannten Sonderrechten im Straßenverkehr festlegt.

 

 

So kann ein Rettungsfahrzeug nach § 38 der Straßenverkehrsordnung seine Wegerechte nur in Anspruch nehmen, wenn es gleichzeitig
 Blaulicht und Martinshorn
 eingeschaltet hat. Sollte ein Fahrer aus seiner eigenen Entscheidung heraus das Martinshorn nicht einschalten, so handelt er fahrlässig und kann bei einem Schadensfall zur Haftung herangezogen werden.
 

Denken Sie auch daran, dass kein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ohne Grund mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist. Vielmehr ist es zu Personen unterwegs, die in diesem Moment auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Wir hoffen deshalb auf Ihr Verständnis, wenn das nächste Mal ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal durch Ihre Straße fährt und Sie eventuell in Ihrem Schlaf stört.

Sie können sich ja wieder bequem im Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.
Und wenn Sie einmal Hilfe der Feuerwehr brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar. Und dann wäre Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückende Feuerwehr geweckt wird...

2023

Treffen aktive Wehr

 

 

Erster Sonntag 9 Uhr

Dritter Donnerstag 19 Uhr

Treffen Jugendfeuerwehr

 

Immer Mittwochs im Wechsel mit der Bambinifeuerwehr!

 

 

 

von 17:30 Uhr - 19:00 Uhr

 

 

 

 

Treffen Bambinifeuerwehr

Immer Mittwochs im Wechsel mit der Jugendfeuerwehr!

 

 

In der Ferienzeit können die Uhrzeiten variieren!

 

Gruppe 1

von 16.30 - 17.30 Uhr

Gruppe 2

von 18.00 - 19.00 Uhr

 

Termine 2023

23. September

Oktoberfest
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